Anlagenmessungen nach ÖVE ÖNORM E8001-6-61/62/63

Anlagenmessung mittels digitalem Anlagenbuch, Erfassung und Protokollierung mittels Touchpad und modernsten Messgeräten.

 

 

LED-Umstellung in Betrieben

Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.

 

Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.

  • der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
  • Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
  • Steuerung

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in dem Informationsblatt .

 

Voraussetzungen:

Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500Watt betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.

 

E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox (Für Betriebe)

Befristete Förderaktion der Umweltförderung im Inland

Aktion 2017/2018: Im Rahmen einer budgetär und zeitlich abgegrenzten Förderungsaktion werden E-Ladestellen mit einer Förderung unterstützt. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel längstens bis 31.12.2018 eingebracht werden.

Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Rechnungsdatum für die Errichtung der Anlage nach dem 01.01.2017 liegen muss und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen darf.

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

  • Die Ladestelle muss öffentlich zugänglich sein und einen nicht diskriminierenden Zugang haben. D.h. die Ladestelle muss, an Werktagen während mind. 8 Stunden für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das Bezahlen für Nutzung und Strombezug muss ohne Vertrag mit dem Ladestellenbetreiber möglich sein.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem  Informationsblatt.https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-ladeinfrastruktur/navigator/strom/foerderungsaktion-e-ladeinfrastruktur.html

KONTAKT

 

Telefon +43 3615 2262

Fax +43 3615 2262-60

info@elektrokral.at

ADRESSE

 

Ing. Franz Kral

Martin-Luther-Platz 1

A-8784 Trieben

GEÖFFNET

 

Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr

und

 Mo bis Do 14.30 - 17.00 Uhr

 

© Ing. Franz Kral e.U.    |    Impressum    |    AGB    |    Datenschutz

Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Die österreichische Bundesregierung stellt dafür 2016 bis zu 20 Mio. Euro bereit. Abhängig vom Wirtschaftswachstum stehen gegebenenfalls auch 2017 bis zu 20 Mio. Euro an Förderung zur Verfügung. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind. Informationen finden Sie im Internet unter:

www.meinefoerderung.at/hwbweb/

 

Den Link zum Antragsformular finden Sie hier:

Antragsformular Umweltförderung

 

Verfügbare Förderungsmittel:

Förderungsbudget Umweltförderung

LED-Umstellung in Betrieben

Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.

 

Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.

  • der Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
  • Lichtsteuerungssysteme in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen

 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • LED-Leuchten
  • Kabel und Leitungen
  • Rohr- und Tragsysteme
  • Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
  • Steuerung

 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in dem Informationsblatt .

 

Voraussetzungen:

Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500Watt betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.

2016 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Registrierung für baureife Projekte ab 23.02.2016 bis 14.12.2016 vorgesehen. Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW.

 

Der Klima- und Energiefonds fördert:

  • neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 5 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können

 

Gefördert werden Anlagen die:

  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
  • ein Lieferdatum ab 23.02.2016 aufweisen

 

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2016/photovoltaik-and-gipv/#

KONTAKT

 

Telefon  +43 3615 2262

Fax  +43 3615 2262-60

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