Anlagenmessungen nach ÖVE ÖNORM E8001-6-61/62/63
Anlagenmessung mittels digitalem Anlagenbuch, Erfassung und Protokollierung mittels Touchpad und modernsten Messgeräten.
LED-Umstellung in Betrieben
Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.
Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in dem Informationsblatt .
Voraussetzungen:
Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500Watt betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
E-Ladestellen – Standsäulen bzw. Wallbox (Für Betriebe)
Befristete Förderaktion der Umweltförderung im Inland
Aktion 2017/2018: Im Rahmen einer budgetär und zeitlich abgegrenzten Förderungsaktion werden E-Ladestellen mit einer Förderung unterstützt. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel längstens bis 31.12.2018 eingebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Rechnungsdatum für die Errichtung der Anlage nach dem 01.01.2017 liegen muss und zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen darf.
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-ladeinfrastruktur/navigator/strom/foerderungsaktion-e-ladeinfrastruktur.html
ADRESSE
Ing. Franz Kral
Martin-Luther-Platz 1
A-8784 Trieben
GEÖFFNET
Mo bis Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und
Mo bis Do 14.30 - 17.00 Uhr
© Ing. Franz Kral e.U. | Impressum | AGB | Datenschutz
Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Die österreichische Bundesregierung stellt dafür 2016 bis zu 20 Mio. Euro bereit. Abhängig vom Wirtschaftswachstum stehen gegebenenfalls auch 2017 bis zu 20 Mio. Euro an Förderung zur Verfügung. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind. Informationen finden Sie im Internet unter:
www.meinefoerderung.at/hwbweb/
Den Link zum Antragsformular finden Sie hier:
Antragsformular Umweltförderung
Verfügbare Förderungsmittel:
LED-Umstellung in Betrieben
Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.
Gefördert werden LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in dem Informationsblatt .
Voraussetzungen:
Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500Watt betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
2016 stehen insgesamt 8,5 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Registrierung für baureife Projekte ab 23.02.2016 bis 14.12.2016 vorgesehen. Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW.
Der Klima- und Energiefonds fördert:
Gefördert werden Anlagen die:
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen/2016/photovoltaik-and-gipv/#